Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Home Staging
Der Auftragnehmer bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Home Staging“ an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge.
1. Leistungsumfang und Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.
1.2 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.3 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
2. Vertragspflichten und Haftung des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des „Home Staging“ im Interesse des Auftraggebers ausführen. Der Auftragnehmer unterliegt dabei keinen Weisungen des Auftraggebers.
2.2 Der Auftragnehmer gibt aber weder eine Garantie dafür, dass es durch die von ihm erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch dafür, dass ein höherer Kaufpreis oder Mietpreis erzielt wird. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Arbeiten.
2.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
2.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln oder auf andere Weise anbringen oder umhängen darf, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen können. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung des Auftrags nicht dazu verpflichtet, diese Spuren rückgängig zu machen oder für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
2.6 Der bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer durch Fotos dokumentiert, aus denen sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekorationen und des sonstigen Inventars ergibt.
2.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
2.8 Eine Haftung des Auftragnehmers ist auch im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Vertragspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit des Auftragnehmers in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie. Zudem stellt der Auftraggeber sicher, dass vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung alle Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind; soweit es durch den verspäteten Abschluss solcher Vorarbeiten zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommt, trifft den Auftragnehmer dafür keine Haftung.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen
Ausstattungsgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.
3.3 Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen des vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind von dem Auftraggeber bei Zerstörung zum Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes zu
ersetzen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Beschädigung zu vertreten.
3.4 Alle Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihm das alleinige Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, und Skizzen oder deren Verwendung für ein anderes Anwesen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den vom Auftragnehmer angegebenen Preisen um Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe verstehen.
4.2 Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung zu
bezahlen. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse anfordern.
4.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber ab dem Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
4.4 Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
4.5 Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen des Auftragnehmers kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Auftragnehmer hingegen kann, solange die von ihm in Rechnung gestellte Vergütung noch nicht ausgeglichen ist, alle seine für die Auftragsbearbeitung überlassenen Gegenstände, bis zum vollständigen Ausgleich durch den Auftraggeber zurückbehalten.
5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
5.1 Die Parteien werden bei Auftragserteilung die voraussichtliche Dauer des Auftrags bestimmen. Eine vorzeitige Kündigung des Auftrags oder eine Kündigung, bevor der Auftragnehmer mit der Auftragsbearbeitung begonnen hat, verpflichtet den Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen und jeglichen Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
5.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse oder fällige Vergütungsbestandteile nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie zum vertraglich vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird, oder wenn das zur Verfügung gestellte Mobiliar, die Dekorationen oder die Pflanzen von dem Auftraggeber mutwillig zerstört werden. Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag fristlos, bleibt ihr Anspruch auf ihre entstandene Vergütung sowie auf Ersatz der ihr aufgrund der fristlosen Kündigung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens unberührt.
5.3 Der Auftragnehmer wird einen Tag nach Vertragsbeendigung die von ihm zur Verfügung gestellten Möbel, Dekorationen und Pflanzen aus der Immobilie entfernen und abholen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer an diesem Tag bis spätestens 10.00 Uhr den ungehinderten Zugang zu der Immobilie zu ermöglichen.
6. Beauftragung Dritter
6.1 Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
6.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihm gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
6.3 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft den Auftragnehmer dafür keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.
8. Datenschutz
Der Auftragnehmer darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail Adresse gemäß der beigefügten gesonderten Einwilligungserklärung speichern und bearbeiten sowie zum Zwecke der Übermittlung von elektronischen und postalischen Informationen an den Auftraggeber nutzen. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Auftraggeber kann die Berichtigung oder Löschung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Widerruf kann jederzeit postalisch oder per E-Mail an die aktuellen Kontaktdaten des Auftragnehmers erfolgen.
9. Bildrechte, Werbeangaben und Vertraulichkeit
9.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese Lichtbilder unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen, jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung zu nutzen und zu veröffentlichen.
9.2 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer zudem die Erlaubnis, den Angebotspreis für die bearbeitete Immobilie sowie den nach der Auftragserledigung erzielten Kaufpreis im Zusammenhang mit Lichtbildern der erledigten Arbeiten zu veröffentlichen jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung.
9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übrigen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln.
10. Mietgegenstände
10.1 Der Auftraggeber hat sich bei Lieferung von Mietgegenständen von deren Vollständigkeit zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vorgelegten Lieferschein zu vermerken.
10.2 Der Auftraggeber übernimmt es, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 24 Stunden dem Auftragnehmer anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er der Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände wie übernommen an den Auftragnehmer zurückzugeben. Soweit die Gegenstände bei Abholung nicht ordnungsgemäß übergeben werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, beispielsweise eine Reinigung des Möbeliars, durch den Auftraggeber nachholen zu lassen.
10.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen und/oder für eine andere als die in der Beauftragung den Auftragnehmer genannte Immobilie zu verwenden. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf seinem Grundstück befinden.
10.5 Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftragnehmer abzutreten.
11. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
11.1 Mit Vollkaufleuten gilt für alle durch die Vertragsbeziehung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort von Happy Home Staging & ReDesign als vereinbart.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Interior Redesign
Der Auftragnehmer bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Interior Redesign“ an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge.
1. Leistungsumfang und Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Beratungs- und Kreativleistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen eines Architekten, Bauingenieurs oder Innenarchitekten, insbesondere werden Aufgaben wie Bauleitung, Terminüberwachung und sonstige Kontrollfunktionen vom Auftraggeber selbst übernommen.
1.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
2. Vertragspflichten und Haftung des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer wird die beauftragten Beratungs- und Kreativleistungen nach den anerkannten Grundsätzen des „Interior Redesign“ und der Einrichtungsberatung im Interesse und nach den Vorgaben des Auftraggebers erbringen.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auftragsbearbeitung mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mobiliars und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen.
2.3 Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, oder um Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Vertragspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit des Auftragnehmers in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Angaben.
3.2 An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Konzepten und sonstigen Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, steht dem Auftragnehmer das alleinige Urheber- und Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen oder deren Verwendung für ein anderes Anwesen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den vom Auftragnehmer angegebenen Preisen um Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe verstehen.
4.2 Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Der Auftragnehmer kann wenn nötig angemessene Vorschüsse anfordern.
4.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber ab dem Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
4.4 Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
4.5 Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen des Auftragnehmers kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Auftragnehmer hingegen kann, solange die von ihm in Rechnung gestellte Vergütung noch nicht ausgeglichen ist, alle Arbeitsergebnisse und alle ihm für die Auftragsbearbeitung überlassenen Gegenstände, Muster, Unterlagen und Daten, bis zum vollständigen Ausgleich durch den Auftraggeber zurückbehalten.
5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
5.1 Die Parteien werden bei Auftragserteilung die voraussichtliche Dauer des Auftrags bestimmen.
5.2 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
5.3 Eine vorzeitige Kündigung des Auftrags oder eine Kündigung, bevor der Auftragnehmer mit der Auftragsbearbeitung begonnen hat, verpflichtet den Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen und jeglichen Schaden, der dem Auftragnehmer dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.
5.4 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse oder fällige Vergütungsbestandteile nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt oder wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie nicht ermöglicht wird. Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag fristlos, bleibt der Anspruch auf Ersatz der aufgrund der fristlosen Kündigung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens unberührt.
6. Beauftragung Dritter
6.1 Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, z.B. zur Aufnahme von Grundrissen, zur Herstellung von Modellen oder zur körperlichen oder digitalen Visualisierung von Arbeitsergebnissen, werden der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
6.2 Falls keine Vereinbarung getroffen ist oder falls der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung den Dritten beauftragen soll, steht ihm gegen dem Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
6.3 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl von direkt zu beauftragenden Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft den Auftragnehmer dafür keine Haftung.
7. Datenschutz
Der Auftragnehmer darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse gemäß der beigefügten gesonderten Einwilligungserklärung speichern und bearbeiten sowie zum Zwecke der Übermittlung von elektronischen und postalischen Informationen an den Auftraggeber nutzen. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Auftraggeber kann die Berichtigung oder Löschung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Widerruf kann jederzeit postalisch oder per E-Mail an die aktuellen Kontaktdaten der Auftragnehmerin erfolgen.
8. Bildrechte, Werbeangaben und Vertraulichkeit
8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Beratungs- und Kreativleistungen zu machen und diese Lichtbilder unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übrigen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln.
9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
9.1 Mit Vollkaufleuten gilt für alle durch die Vertragsbeziehung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort von Happy Home Staging & ReDesign als vereinbart.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.